Was Sie als Arbeitnehmer zum Thema Arbeitszeugnis wissen sollten
Jeder Mitarbeiter hat nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beendigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erfolgte. Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses liegt in der Pflicht des Arbeitgebers.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis
Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben zu den Personalien sowie Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält noch Angaben zur Arbeitsleistung sowie zum Verhalten und zur Qualifikationen des Mitarbeiters. Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, wo ein Arbeitnehmer ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Dazu muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, um den Mitarbeiter in seinem beruflichen Weiterkommen nicht zu behindern. Weiterhin darf ein Zeugnis keine mehrdeutigen Formulierungen enthalten und alle Aussagen müssen klar und verständlich ausgedrückt werden. Auch Aushilfen, Praktikanten und insbesondere Auszubildende haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Zwischenzeugnis
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, trotzdem aber ein triftiger Grund für ein Zeugnis vorliegt, dann spricht man von einem Zwischenzeugnis. Gründe sind z.B. ein Vorgesetztenwechsel, eine Veränderung der Tätigkeit, oder auch eine Fortbildung.
Grundsätze
Ein Arbeitszeugnis ist Bestandteil der Arbeitspapiere und mit dem Tag des Austritts fällig. Oft wird mit dem Eingang der Kündigung (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) ein Zwischenzeugnis erstellt. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie darauf achten, dass das Zeugnis Bestandteil des Vertrages ist.
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert werden und vollständig sein. Dies bedeutet, dass es keine Lücken enthält und nichts ausgelassen wird, was üblicherweise in einem Zeugnis erwartet wird. Der Arbeitgeber unterliegt keinen Formulierungsvorgaben. Jedoch arbeiten die meisten Unternehmen mit sogenannten Zeugnisbausteinen. So hat sich im Laufe der Zeit eine spezielle „Zeugnissprache“ entwickelt, deren Deutung für Ungeübt oft schwer ist.
Eine spezielle Form ist nicht vorgeschrieben, allerdings muss ein Zeugnis auf Geschäftsbriefpapier erstellt werden, aus dem Name und Adresse des Unternehmens ersichtlich ist. Vor allen Dingen darf es keine Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler enthalten.
Ein Arbeitszeugnis wird in deutscher Sprache erstellt. Auch in internationalen Unternehmen hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf die Ausstellung in Landessprache. Zu beachten ist außerdem, dass Zeugnisse im englischsprachigen Raum eher unüblich sind. Hier spricht man von Empfehlungen und greift lieber auf Referenzen zurück.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren (§195 BGB), oder wenn die Erfüllung unmöglich geworden ist.
Erstellung eines Arbeitszeugnisses
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist zeitaufwändig und kompliziert in seinen Formulierungen. Deshalb sind viele Arbeitgeber inzwischen damit einverstanden, Arbeitszeugnisse durch externe Dienstleister erstellen zu lassen.
Manche Arbeitgeber (oft in kleineren oder mittelständigen Unternehmen) sind auch schlichtweg mit den oft komplizierten Formulierungen der Arbeitszeugnisse überfordert.
Wir erstellen Ihnen gerne einen Zeugnisentwurf, den Sie Ihrem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen können. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass alle formalen Anforderungen eingehalten werden und Ihre Qualifikationen, Kenntnisse, Tätigkeiten und Erfahrungen sowie Ihr Engagement optimal beurteilt werden. In einem telefonischen oder persönlichen Vorgespräch klären wir die notwendigen Inhalte und Formalitäten ab. Sie kümmern sich lediglich um eine Aufstellung Ihrer Tätigkeiten.